Gesetz und Geistiges Eigentum, Copyright/Urheberrecht. Das Eigentum ist das oberste Recht eines Verfassers, Künstlers oder Erfinders. Dieses für jede Art von Kreation bestehende Recht ist auf dem Schaffungs- bzw. Kreationsprozess selbst begründet. Dieses auch Copyright genannte Recht hat verschiedene spezifische Ausführungen, (Handelszeichen, Erfinderpatente...) oder ist schlicht und einfach das Recht, das auf jede Kreation (Text, Entwurf, Lied, Inhalt einer Website, Konzept, Zeichnung, Foto, Logo...) besteht. Dieses Recht kann uns sollte auf jeden Fall durch Copyright geschützt werden, wofür verlässliche Nachweiselemente erforderlich sind. Und zwar in Form einer Anmeldung. Urheberrecht: In Kürze Das Urheberrecht besteht angesichts der Kreation selbst. Das bedeutet, dass Sie automatisch bereits ohne irgendwelche Formalitäten über ein Recht verfügen, da Sie der Urheber des originellen Werks sind. In der Praxis muss man natürlich in der Lage sein, dieses Urheberrecht, dieses Copyright, nachweisen zu können und zu belegen, dass Sie selbst der Verfasser oder Künstler, der Kreation sind. Der Zweck der Anmeldung ist es, eine absolute und unanfechtbare Verbindung zwischen: -dem Verfasser (Urheber) -der Kreation (Werk, Text, Bild, Website, Projekt....) -und dem verlässlichem Datum herzustellen. Voraussetzung hierfür ist die authentität. Priorität und Prioritätsnachweis Die Priorität ist das Schlüsselelement des Urheberrechts. Diese Priorität nachweisen zu können bedeutet dass man ein derartiges Werk als Erster geschaffen hat. Diese Priorität kann durch den Nachweis eines verlässlichen Datums belegt werden, das bei einer Anmeldung hinzugefügt wird und dessen Koordinaten unanfechtbar sind. Ihre Richtigkeit ist gewährleistet, da sie amtlich von einem Amtsdiener oder Notar angemeldet und beurkundet werden. Kreation+verlässliches Datum=Prioritätsnachweis. | Copyright.com.de bietet diesen Prioritätsnachweis durch eine vom Notar geleistete Anmeldung auf seine Kreation (literarisches oder künstlerisches Werk) anhand von fälschungssicheren Schutzelementen: -Digitale Unterschrift -elektronische Datierung -Anmeldung bei einem Notar -Datenverschlüsselung -Geschützte Archivierung.
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Copyright: Internationale Gültigkeit Hier einige wichtige Gesichtspunkte bezüglich der internationalen Gültigkeit ihres Copyrights: -für eine originale Kreation besteht allein aufgrund ihrer Existenz ein automatisches Urheberrecht (sofern es sich um ein originelles Werk handelt besteht demnach ein Urheberrecht des Schöpfers für seine Kreation, ohne jegliche Formalitäten) -das Urheberrecht wird durch das Berner Abkommen in 165 Ländern anerkannt. Wird das Copyright in einem dieser Länder angemeldet, so gilt dieses Recht automatisch auch in den anderen Ländern und kann im Falle einer unbefugten Kopie geltend gemacht werden. -Natürlich müssen außer der theoretischen Regelung auch praktische Aspekte bedacht werden. Die Anmeldung gilt als NACHWEIS dieses Rechts durch eine unanfechtbare Registrierung, die es dem Urheber ermöglicht, eine belegbare Verbindung zwischen der Kreation und dem Kreationsdatum herzustellen. Dies wird als Prioritätsnachweis bezeichnet, und bildet eine grundlegende Voraussetzung zur Geltendmachung des Urheberrechts. |