Copyright: Anmeldung eines Markenzeichens

Copyright: Anmeldung eines Markenzeichens

2/16/2010 4:00:00 PM (J. Klein)
 

Anmeldung eines Markenzeichens 

Die Anmeldung eines Markenzeichens verleiht den Anspruch auf Industrieeigentum, das heißt existierende oder künftige Produkte oder Dienstleistungen werden durch die sogenannte " Handelsmarke" geschützt.

Wer eine Marke registriert ist dazu befugt, sein Markenzeichen mit dem Ausdruck "eingetragene Handelsmarke" zu versehen. Dieser Ausdruck bedeutet, dass das Markenzeichen bei einer offiziellen Behörde für Industrieeigentum eingetragen wurde. Das Symbol, ein eingekreistes R, bedeute für Dritte, dass das entsprechende Markenzeichen in einer oder in mehreren Produkt- oder Dienstleistungskategorien eingetragen wurde.


In den Benelux-Ländern hat die Anmeldung in Belgien, Luxemburg und in den Niederlanden Gültigkeit. In Frankreich hingegen hat eine Anmeldung beim INPI ausschließlich in Frankreich Gültigkeit, außer man stellt einen Antrag auf Ausweitung des Markenzeichens.

Durch die Registrierung des Markenzeichens hat man das Recht, das Markenzeichen 10 Jahre lang oder weitere Formalitäten  zu nutzen und  unzählige Male zu verlängern.

Wir veröffentlichen an dieser Stelle von Anwälten und Beratern für Industrieeigentum erstellte Ratschläge zur Koexistenz von Markenzeichen, zum Auslaufen des Markenzeichens, zur Stärkung der Markenregistrierung durch Anmeldung eines (oder mehrerer) Domain-Namen rund um die Handelsmarke, um Ihnen verschiedene Möglichkeiten aufzuzeigen und Ihnen die Grundlagen für die Markenstrategie Ihres Unternehmens, Ihrer Produkte oder Ihrer Dienstleistungen zu bieten.

Registrierung eines Markenzeichens und Copyright?

Wer ein Markenzeichen für Dritte schafft ist grundsätzlich der Einzige, der das Copyright anmelden kann, um somit die Markenzeichen, die er für seine Kunde geschaffen und ihnen angeboten hat, und aus denen der Kunde eines auswählt, zu schützen. Vor der Registrierung des Markenzeichens durch den Endkunden ist der Entwurf dieses Markenzeichens urheberrechtlich geschützt. Es handelt sich um eine geistige Kreation, die ein Copyright verdient. Anschließend registriert der Kunde sein Markenzeichen nicht als Copyright, sondern bei der nationalen Behörde für Industrieeigentum.
Bis bald,