Copyright: Anmeldung einer Erfindung

Copyright: Anmeldung einer Erfindung

2/16/2010 4:00:00 PM (J. Klein)
 

Anmeldung eines Patents auf eine Erfindung

Bei der Anmeldung eines Patents auf eine Erfindung handelt es sich um eine verpflichtende Anmeldung bei der nationalen Behörde für Industrieeigentum der Benelux-Staaten (oder beim OMPI für ein internationales Patent auf eine Erfindung), wodurch Ihr Industrieeigentum  im „Bulletin Officiel“ unter der Rubrik „Patente“ veröffentlicht wird.

Vor der Patentanmeldung ist es für seine Gültigkeit von grundlegender Bedeutung, keinerlei Details über die Erfindung nach außen dringen zu lassen.



Zwischen dem Beginn Ihres Projekts und der Anfrage zur Ausstellung des Patents (Patentanmeldung) kann es vor allem während der Forschungs- und Konzeptionsphase und beim Verfassen des Neuheitsanspruchs vorkommen, dass Sie über einen gewissen Zeitraum hinweg über keinerlei Nachweis oder Nachweismittel für ein Copyright auf das Projekt verfügen, für welches Sie ein Patent anmelden möchten.

In diesem, für den urheberrechtlichen Schutz Ihres Patentprojekts kritischen Zeitraum, sollten Sie alle Daten registrieren, die folgende Merkmale sicher und verlässlich festlegen:
-Die Priorität Ihrer Arbeit
-die verschiedenen Entwicklungsphasen Ihres Projekts

Das Copyright kann Ihnen hilfreich sein, wenn Sie Ihr Anrecht auf Ihr künftiges Projekt Nachweisen müssen. Dabei sind Vertraulichkeit und Geheimhaltung ein Muss. Das Copyright kann die Anmeldung eines nationalen oder internationalen Patents (PCT Ausweitung) auf Ihre Erfindung bei der nationalen Behörde für Industrieeigentum nicht ersetzen.

Ein Patent hat eine wichtige strategische Bedeutung.
Wenden Sie sich bei Fragen an einen Anwalt oder an einen Berater für Industrieeigentum.